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Wie vermeide ich langjährige
Widerspruchsverfahren bei einer Markenanmeldung

Bei der Entwicklung einer Marke, ist die Schreibweise und Phonetik
genauso wichtig wie eine gründliche Recherche:
- um drohende langjährige Widerspruchsverfahren am Patentgericht zu
vermeiden.
- oder wegen absoluten Eintragungshindernissen (MarkenG) die neue
Marke nicht eingetragen werden kann.
Deshalb ist es ratsam, für ein Produkt mehrere Marken zu designen,
um anschließend im Markenregister auf dem Patentinformationszentrum in
Ihrer Nähe eine ausführliche Recherche durchzuführen.
Vor diesem Schritt bietet das Deutsche Patent- und Markenamt in München
die Möglichkeit, eine Recherche nach eingetragenen Marken, in den
Auslegehallen in München sowie in den Patentinformationszentren (PIZ)
in Ihrer Nähe selbst durchzuführen.
Die Anschrift des "PIZ in Ihrer Nähe"kann unter der Tel.
Nr:: 089-2195 2291 oder im Internet (www.dpma.de)
erfragt werden.
Recherchen nach identischen Marken sowie auch komplexe Ähnlichkeitsrecherchen
werden darüber hinaus auch von gewerblichen Informationsvermittlern
bzw. Patentberichterstattern durchgeführt.
Sie können das vollständige Verzeichnis der PIZ und ein Verzeichnis
der Patentberichterstatter telefonisch unter der Mailbox-Nummer 089-
2195 3520 bestellen. Der Versand dauert in der Regel ein bis zwei
Wochen.
Beide Verzeichnisse können auch vom Internet – Angebot des DPMA
unter: www.patent–markenamt.de/formular/gform.htm
heruntergeladen werden.
Achten Sie darauf, dass Sie bei Ihrer Recherche nicht nur unter dem
"Anfangsbuchstaben" Ihres neuen Markennamens, sondern auch
unter ähnlich klingenden Namen nachschlagen, oder auf der CD
recherchieren.
Wichtig: Bei dieser unverbindlichen Auskunft handelt es sich um
bereits eingetragene und veröffentlichte Marken.
Da jährlich z.Zt. über 60.0000 Marken angemeldet werden, besteht
immer noch das Risiko, dass Ihre Marke bereits registriert, aber noch
nicht veröffentlicht ist.
Dieses Restrisiko muss man eingehen!
Nach der Anmeldung und erst nach der Überweisung der Anmeldegebühren
wird Ihr Antrag bearbeitet und von dem Deutschen Patent- und Markenamt
in München oder Jena, (abhängig von der angegebenen Leitklasse) geprüft,
ob vielleicht noch absolute Eintragungshindernisse (MarkenG) vorhanden
sind.
Ein Eintragungshindernis ist z.B.:
"Eine beschreibende Angabe hinsichtlich der Waren- und
Dienstleistungen unterliegt einem Freihaltebedürfnis im Sinne des
Markengesetzes, weil die Mitbewerber nicht durch Ihr Monopolrecht daran
gehindert werden dürfen derartige Angaben auf beliebige Art,
insbesondere auch in werbemässiger Form, zu verwenden".
Sie haben zwar das Recht gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen,
mit Argumenten und Angaben von ähnlichen Fällen, die trotzdem
eingetragen wurden, aber....!
Während der dreimonatigen Veröffentlichungszeit kann ein
Unternehmen gegen diese Anmeldung Widerspruch einlegen, einen Löschungsantrag
oder Verfahren wegen Verwechselungsgefahr, Verwässerung o.ä., aufgrund
von älteren Prioritätsrechten anstreben, was Jahre dauern kann.In der
Zwischenzeit sollte dieser Markenname nicht verwendet oder vermarktet
werden, um Probleme zu vermeiden.
Es besteht auch die Alternative, mit dem widersprechenden Unternehmen,
bzw. deren Anwalt einen ausseramtlichen Vergleich durch eine Einschränkung
oder eine Teilübertragung anzustreben. Dadurch wird ein langjähriges
Verfahren vermieden.
Der Prüfer auf dem Deutschen Patent- und Markenamt wird entlastet und
kann neue Anmeldungen schneller bearbeiten, denn vielleicht ist auch
Ihre neue Anmeldung dabei....!
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