Wie vermeide ich langjährige Widerspruchsverfahren bei einer Markenanmeldung

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Bei der Entwicklung einer Marke, ist die Schreibweise und Phonetik genauso wichtig wie eine gründliche Recherche:

  1. um drohende langjährige Widerspruchsverfahren am Patentgericht zu vermeiden.
  2. oder wegen absoluten Eintragungshindernissen (MarkenG) die neue Marke nicht eingetragen werden kann.

Deshalb ist es ratsam, für ein Produkt mehrere Marken zu designen, um anschließend im Markenregister auf dem Patentinformationszentrum in Ihrer Nähe eine ausführliche Recherche durchzuführen.
Vor diesem Schritt bietet das Deutsche Patent- und Markenamt in München die Möglichkeit, eine Recherche nach eingetragenen Marken, in den Auslegehallen in München sowie in den Patentinformationszentren (PIZ) in Ihrer Nähe selbst durchzuführen.

Die Anschrift des "PIZ in Ihrer Nähe"kann unter der Tel. Nr:: 089-2195 2291 oder im Internet (www.dpma.de) erfragt werden.

Recherchen nach identischen Marken sowie auch komplexe Ähnlichkeitsrecherchen werden darüber hinaus auch von gewerblichen Informationsvermittlern bzw. Patentberichterstattern durchgeführt.
Sie können das vollständige Verzeichnis der PIZ und ein Verzeichnis der Patentberichterstatter telefonisch unter der Mailbox-Nummer 089- 2195 3520 bestellen. Der Versand dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Beide Verzeichnisse können auch vom Internet – Angebot des DPMA unter: www.patent–markenamt.de/formular/gform.htm heruntergeladen werden.

Achten Sie darauf, dass Sie bei Ihrer Recherche nicht nur unter dem "Anfangsbuchstaben" Ihres neuen Markennamens, sondern auch unter ähnlich klingenden Namen nachschlagen, oder auf der CD recherchieren.

Wichtig: Bei dieser unverbindlichen Auskunft handelt es sich um bereits eingetragene und veröffentlichte Marken.

Da jährlich z.Zt. über 60.0000 Marken angemeldet werden, besteht immer noch das Risiko, dass Ihre Marke bereits registriert, aber noch nicht veröffentlicht ist.
Dieses Restrisiko muss man eingehen!
Nach der Anmeldung und erst nach der Überweisung der Anmeldegebühren wird Ihr Antrag bearbeitet und von dem Deutschen Patent- und Markenamt in München oder Jena, (abhängig von der angegebenen Leitklasse) geprüft, ob vielleicht noch absolute Eintragungshindernisse (MarkenG) vorhanden sind.

Ein Eintragungshindernis ist z.B.:
"Eine beschreibende Angabe hinsichtlich der Waren- und Dienstleistungen unterliegt einem Freihaltebedürfnis im Sinne des Markengesetzes, weil die Mitbewerber nicht durch Ihr Monopolrecht daran gehindert werden dürfen derartige Angaben auf beliebige Art, insbesondere auch in werbemässiger Form, zu verwenden".
Sie haben zwar das Recht gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen, mit Argumenten und Angaben von ähnlichen Fällen, die trotzdem eingetragen wurden, aber....!

Während der dreimonatigen Veröffentlichungszeit kann ein Unternehmen gegen diese Anmeldung Widerspruch einlegen, einen Löschungsantrag oder Verfahren wegen Verwechselungsgefahr, Verwässerung o.ä., aufgrund von älteren Prioritätsrechten anstreben, was Jahre dauern kann.In der Zwischenzeit sollte dieser Markenname nicht verwendet oder vermarktet werden, um Probleme zu vermeiden.
Es besteht auch die Alternative, mit dem widersprechenden Unternehmen, bzw. deren Anwalt einen ausseramtlichen Vergleich durch eine Einschränkung oder eine Teilübertragung anzustreben. Dadurch wird ein langjähriges Verfahren vermieden.
Der Prüfer auf dem Deutschen Patent- und Markenamt wird entlastet und kann neue Anmeldungen schneller bearbeiten, denn vielleicht ist auch Ihre neue Anmeldung dabei....!