Markennamen und Internet

 

Auszug aus dem Markenrecht (MarkenG)

 

"Eine beschreibende Angabe hinsichtlich der Waren- und Dienstleistungen unterliegt einem Freihaltebedürfnis im Sinne des Markengesetzes, weil die Mitbewerber nicht durch Ihr Monopolrecht daran gehindert werden dürfen, derartige Angaben auf beliebige Art, insbesondere auch werbemässiger Form zu verwenden".

 

Kommt das Domainsterben? (Kommentare)

c`t 2000. Heft 1 von Noogie C.Kaufmann (Auszug aus dem Artikel)

"Rechtssprechung gibt beschreibende Internet-Adressen zum Abschuss frei"

...Betreiber im Internet können selten ruhig schlafen, wenn Ihnen mal wieder das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht zu schaffen macht, denn das Reservieren bzw. Führen eines beschreibenden Domainnamens wie z.B: www gebrauchtfahrrad de/com oder www erdnüsse de/com ohne individuelle Erweiterung, gilt dann als rechtswidriger Wettbewerbsvorteil.

Stein des Anstosses war die Homepage: www mitwohnzentrale de, die zwar trotz des Urteils noch im Netz steht, aber sicherlich den Anmeldern viel Kopfzerbrechen bereitet.
Laut OLG Hamburg gilt für beschreibende Begriffe ein Freihaltebedürfnis.
Das bedeutet, dass niemand das Recht für sich beanspruchen darf, im kommerziellen Wettbewerb eine Vokabel, die seinen Geschäftsgegenstand (und den seiner Mitbewerber) bezeichnet, exclusiv einzusetzen, Beispiel: www sittichfutter de.

Die Konsequenz daraus:
Gattungsbegriffe dürfen als Internetadressen nur mit zusätzlichen Angaben verwendet werden. Beispiel www maier-sittichfutter de
Die wirtschaftliche Konsequenz einer Schließung der betroffenen Domains liegt auf der Hand
Es gibt aber eine Möglichkeit dieses Problem zu umgehen......!

Viele Betreiber von Web – Angeboten haben großen finanziellen Aufwand in die Promotion ihrer Domains gesteckt. Ein Großteil dieser Kosten wäre verloren, denn das Stammpublikum hat sich an die exakte Domainangabe gewöhnt und wird sich wenn überhaupt, nur mit großem Aufwand zu einer neuen Domain-Adresse mitnehmen lassen.

Wegen diesem Urteil gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen und die entgültige Entscheidung wird sicherlich dem höchsten Deutschen Gericht überlassen.
Grundlage für das entgültige Urteil wird das Wettbewerbsrecht sein, bzw. Markengesetz, das als Grundlage für jährlich ca. 60.000 Markenanmeldungen dient.

Da mir seit Jahren diese Probleme bekannt sind, habe ich diese gerichtliche Auseinandersetzungen eigentlich erwartet und reserviere oder konnektiere seit Jahren Domainnamen, dessen Markenrechte in meinen, oder im Besitz mir bekannter Firmen und Personen sind.

Der klevere Weg sich ins Netz einzuklicken und eine Anfrage zu starten, ob ein bestimmter Domainname noch frei ist, kann in einigen Augenblicken festgestellt werden, aber die dadurch entstehenden Probleme im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht und Markengesetz sind in Zukunft nicht mehr abzusehen, auch die Begründung der Unwissenheit schützt nicht vor den Problemen bei einer Markenverletzung.

Mein Tipp:

Überprüfen Sie sicherheitshalber, als Grundlage für die Reservierung eines neuen Domainnamens, ob der Name nicht bereits als Marke im Markenregister eingetragen ist.
Das Internet ist der Kommunikationsbereich, mit den höchsten Zuwachsraten in Deutschland und weltweit, im Hinblick auf Reservierungen und Konektierungen von Domainnamen.
Allerdings achten viele Personen nicht auf bestehende Wettbewerbs- und Markenrechte, da sie von der Existenz dieser Gesetze nichts wissen.

Daraus resultiert zwangsläufig, dass durch die neu angemeldeten Domainnamen oft bestehendes Markenrecht allein schon durch die Reservierung ( = Behinderung) verletzt wird.

Da die Markeninhaber in der Regel von der Benutzung ihrer geschützen Marke im Internet nichts wissen, dulden sie es auch zwangsläufig bis zu den Zeitpunkt, wenn sie Ihre Marke auch als Domainname anmelden und erfahren, dass ihr Markenname bereits registiert bzw. konektiert ist, ....dann könnte es Probleme geben.
Um nachzuprüfen ob Ihre Marke im Internet reserviert oder konektiert ist gibt es Suchmöglichkeiten um festzustellen, ob Ihre Marke im Internet benutzt wird.

Bericht aus der Bildzeitung Februar 2000