| Markennamen und Internet
Auszug aus dem Markenrecht (MarkenG)
"Eine beschreibende Angabe hinsichtlich der Waren- und Dienstleistungen unterliegt einem Freihaltebedürfnis im Sinne des Markengesetzes, weil die Mitbewerber nicht durch Ihr Monopolrecht daran gehindert werden dürfen, derartige Angaben auf beliebige Art, insbesondere auch werbemässiger Form zu verwenden".
Kommt das Domainsterben? (Kommentare) c`t 2000. Heft 1 von Noogie C.Kaufmann (Auszug aus dem Artikel) "Rechtssprechung gibt beschreibende Internet-Adressen zum Abschuss frei" ...Betreiber im Internet können selten ruhig schlafen, wenn Ihnen mal wieder das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht zu schaffen macht, denn das Reservieren bzw. Führen eines beschreibenden Domainnamens wie z.B: www gebrauchtfahrrad de/com oder www erdnüsse de/com ohne individuelle Erweiterung, gilt dann als rechtswidriger Wettbewerbsvorteil. Stein des Anstosses war die Homepage: www mitwohnzentrale de, die
zwar trotz des Urteils noch im Netz steht, aber sicherlich den Anmeldern
viel Kopfzerbrechen bereitet. Die Konsequenz daraus: Viele Betreiber von Web – Angeboten haben großen finanziellen Aufwand in die Promotion ihrer Domains gesteckt. Ein Großteil dieser Kosten wäre verloren, denn das Stammpublikum hat sich an die exakte Domainangabe gewöhnt und wird sich wenn überhaupt, nur mit großem Aufwand zu einer neuen Domain-Adresse mitnehmen lassen. Wegen diesem Urteil gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen und
die entgültige Entscheidung wird sicherlich dem höchsten Deutschen
Gericht überlassen. Da mir seit Jahren diese Probleme bekannt sind, habe ich diese gerichtliche Auseinandersetzungen eigentlich erwartet und reserviere oder konnektiere seit Jahren Domainnamen, dessen Markenrechte in meinen, oder im Besitz mir bekannter Firmen und Personen sind. Der klevere Weg sich ins Netz einzuklicken und eine Anfrage zu starten, ob ein bestimmter Domainname noch frei ist, kann in einigen Augenblicken festgestellt werden, aber die dadurch entstehenden Probleme im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht und Markengesetz sind in Zukunft nicht mehr abzusehen, auch die Begründung der Unwissenheit schützt nicht vor den Problemen bei einer Markenverletzung. Mein Tipp: Überprüfen Sie sicherheitshalber, als Grundlage für die
Reservierung eines neuen Domainnamens, ob der Name nicht bereits als
Marke im Markenregister eingetragen ist. Daraus resultiert zwangsläufig, dass durch die neu angemeldeten Domainnamen oft bestehendes Markenrecht allein schon durch die Reservierung ( = Behinderung) verletzt wird. Da die Markeninhaber in der Regel von der Benutzung ihrer geschützen
Marke im Internet nichts wissen, dulden sie es auch zwangsläufig bis zu
den Zeitpunkt, wenn sie Ihre Marke auch als Domainname anmelden und
erfahren, dass ihr Markenname bereits registiert bzw. konektiert ist,
....dann könnte es Probleme geben.
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